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# Projektierungen - Vermietung,- & Verkaufsvorbereitung - von Leerstandsobjekten | 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.
Mit der Verwendung dieses Angebotes anerkennt der Empfänger die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes, mit unserem Unternehmen oder dem Eigentümer; sie gelten auch bei mündlichen Angeboten.

2.
Geschäftsgegenstand ist der Erwerb, die Veräußerung, Verwaltung und sonstige Verwertung von bebauten und unbebauten Liegenschaften, insbesondere von Wohngebäuden, Gewerbeobjekten, sowie Wohn- und gewerblichen Räumen, sowie der Nachweis und die Vermittlung entsprechender Objekte.

3.
Die Vermittlungs- und Geschäftsangebote sind für uns unverbindliche und freibleibend.
Bei allen Angeboten sind Irrtum, Auslassung, Zwischenverwertung und Zwischenkauf vorbehalten. Die Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verstoß haftet der Empfänger für die Provision und zwar ohne Nachweis eines Schadens.

4.
Der Nachweis eines durch unser Unternehmen angebotenen Objektes gilt als anerkannt,
wenn der Empfänger nicht sofort nach Erhalt, spätestens jedoch 5 Tage danach und ohne schuldhaftes Verzögern, schriftlich und mit Quellennachweis nachweist, dass Ihm das Objekt von anderer Seite schriftlich zum Kauf oder Miete angeboten wurde. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschluss eines Vertrages ursächliche Tätigkeit an. Somit gilt der Nachweis zum Abschluss eines Vertrages durch uns als erbracht.

5.
Ein Provisionsanspruch entsteht grundsätzlich, wenn der mit dem Geschäft bezweckte wirtschaftliche Erfolg herbeigeführt wird. Sowohl für den Nachweis, als auch für die Vermittlung eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages hat der Erwerber eine im Expose/Angebot genannte Provision zu zahlen.
Wir dürfen für beide Seiten (Käufer/Verkäufer) tätig werden.

6.
Werden über oder von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge - ganz gleich welcher Art- insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche dem Angebotsempfänger wirtschaftlich die Verfügungsmacht oder Nutzung des Objektes verschaffen, ist dieser Vorgang in jedem Falle, bei Zustandekommen eines entsprechenden Vertrages, provisionspflichtig.

7.
Unser Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Bei Vertragsabschluß durch rechtlich oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen, oder Personen, oder Familienangehörige des Angebotsempfängers wird die Weitergabe unterstellt. Auch hier entsteht ein unmittelbarer Provisionsanspruch.

8.
Sämtliche Provisionssätze gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9.
Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Geschäftsangebotes übernommen. Die Haftung wird für alle denkbaren Fälle im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Außerhalb des schriftlichen Angebotes sind keine Nebenabreden getroffen oder Zusicherungen gemacht worden. Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Auch bei frei telefonisch (mündlich) bekannt gegebenen Objekten entsteht ein Maklervertrag, welcher eine Provisionspflicht des Angebotsempfängers begründet.

10.
Unser Unternehmen haftet in keiner Weise für die Finanzierung der durch uns nachgewiesenen Objekte. Der Auftraggeber
( Käufer ) verpflichtet sich, in jedem Falle des Abschlusses eine notariellen Kaufvertrages, oder wirtschaftlich gleichgestellter Verträge, über das durch uns vermittelte/nachgewiesene Objekt, unser Unternehmen rechtzeitig vor der beabsichtigten Beurkundung zu benachrichtigen. Der Auftraggeber übernimmt ausnahmslos die Verpflichtung, unser Unternehmen vom genauen Ort und Zeitpunkt der beabsichtigten Beurkundung zu unterrichten. Hiermit soll sichergestellt werden, dass unser Unternehmen an der Kaufvertragsbeurkundung teilnehmen und dafür sorgen kann, dass eine entsprechende Maklerklausel in den Kaufvertrag aufgenommen, oder gesondert notariell beurkundet wird. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die rechtzeitige Benachrichtigungspflicht unserem Unternehmen gegenüber eine Verpflichtung aus dem Maklervertrag darstellt.

Verstößt er gegen die Benachrichtigungspflicht und sichert er in diesem Zusammenhang nicht, dass eine Maklerklausel in den Kaufvertrag, oder zumindest in einem gesonderten Vertrag aufgenommen wird, so ist er unserem Unternehmen gegenüber in Höhe der im Angebot ausgewiesenen Provision schadensersatzpflichtig.

11.
Wir haben ebenfalls Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift.

12.
Alle Verhandlungen, Besichtigungen und Vertragsabschlüsse, das nachgewiesene/vermittelte Objekt betreffend, dürfen nur in Verbindung mit unserem Unternehmen durchgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Empfänger/Auftraggeber für den daraus entstandenen Schaden.

13.
Die Vermittlungs- und Nachweisprovision ist am Tage des Vertragsabschlusses verdient und zur Zahlung fällig.
14.
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

15.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin

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